K O M M U N A L E B E R A T U N G
in Südost-Niedersachsen (Ostfalen) und
im Land Sachsen-Anhalt
Wir beraten Städte und Gemeinden, ihre
Amts- und Funktionsträger sowie
Bürger und Einwohner in Angelegenheiten der
Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung.
In Fällen, wo dieses erforderlich oder gesetzlich
vorgeschrieben ist, verfügen wir über geeignete
Kooperationspartner, insbesondere über
qualifizierte Anwälte mit langjähriger Erfahrung
sowohl im niedersächsischen als auch im
Verwaltungs- und Kommunalrecht des
Landes Sachsen-Anhalt.